Sie geben das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis abzl. einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
Nur ca. 20% der Betroffenen in Deutschland haben eine deckende Rechtsschutzversicherung und können sich so zumindest hoffnungsvoll gegen die "vorsätzliche sittenwidrige Schädigung" wehren.
Doch auch hier kommt es auf den richtigen Partner an, denn das juristische Handwerk will gelernt sein.
Mit unserem Kooperationspartner "Profin" und deren Verbrauchermarke "Lawbutler" können wir ihnen helfen, absolut risikolos und chancenreich gegen die großen Automobilhersteller vorzugehen.
Sie geben das Fahrzeug zurück und erhalten den Kaufpreis abzl. einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
Sie können das Fahrzeug behalten und erhalten eine Entschädigung von ca. 10% des Kaufpreises.
Sie können während des Prozesses Ihr Fahrzeug verkaufen. Die Entschädigung wird um den Verkaufspreis reduziert.
Dieser Service geht für alle Fahrzeuge, die auch schon verkauft wurden. Somit müssen Sie nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs sein.
Um zu prüfen ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, benötigen wir folgende Unterlagen:
Um die Höhe des Anspruchs berechnen zu können, benötigen wir folgende Daten:
Sie können die Daten gerne per Whatsapp an die 0151 / 6848 8620 übermitteln.
Wir melden uns dann umgehend.
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